Psychotherapie

Sie brauchen keine Überweisung einer Ärztin/eines Arztes, um eine Psychotherapie zu beginnen oder sich bei mir zu informieren. 

In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen; Sie haben Zeit, Ihre Situation und Ihre Anliegen zu schildern. Und wir können Fragen klären. Meist folgen bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen (Probesitzungen), in denen wir gemeinsam über die weitere Behandlung entscheiden. 

Jede Psychotherapie ist sehr individuell und es lässt sich im Vorfeld kaum vorhersagen, wie viele Sitzungen notwendig sind. 

Grundsätzlich gilt, dass ihre Daten und die Inhalte unserer Gespräche der psychotherapeutischen Schweigepflicht unterliegen.

 

Zur Kostenabrechnung gilt:


Gesetzliche Krankenversicherung:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei mir in der Regel nicht, da es sich um eine Privatpraxis handelt. Hier klären Sie ggf. die Möglichkeiten einer Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung/Beihilfe:

Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen 

Die probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) finden vor der Beantragung der Psychotherapie bei den Krankenversicherungen statt und werden im Regelfall von diesen antragsfrei (sofern Ihr Vertrag Psychotherapie einschließt) erstattet. 
Bitte fragen Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung nach den jeweiligen Bedingungen für eine Psychotherapie.

Therapie

Die Kosten für eine ambulante Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
Der privatpsychotherapeutische Behandlungsvertrag kommt jeweils zwischen Ihnen als Privatperson und mir als Psychologischer Psychotherapeut zustande. 
Dies bedeutet, dass unabhängig von der vollständigen oder teilweisen Erstattung der Therapiekosten durch Ihre Krankenversicherung grundsätzlich die Begleichung der Therapiekosten Ihrer eigenen Verantwortung obliegt.

Ich empfehle, dass Sie in jedem Fall im Vorfeld die Kostenübernahme klären und sich bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle über die notwendigen Schritte und Formulare zur Übernahme einer Verhaltenstherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten informieren. 

Selbstzahler:

Sie können auch für die Kosten einer Therapie selbst aufkommen, so dass diese Therapie Ihre Privatsache bleibt. Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Psychotherapie wird auch bei der Krankenkasse oder ähnlichen Institutionen nicht aktenkundig.  In der Regel beläuft sich das Honorar auf 153,00€  pro Therapiesitzung. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

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